Mitgliedsbeitrag – Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen!

Die von unseren Mitgliedern bezahlten (einmaligen) Mitgliedsbeiträge unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 20 % – jene Mitglieder, die ihre Photovoltaikanlagen gewerblich betreiben bzw. alle unternehmerisch tätigen Mitglieder können daher vom bezahlten Mitgliedsbeitrag die darin enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Wir verschicken in den nächsten Tagen an alle betroffenen (mit UID-Nummer gemeldeten) Mitglieder eine entsprechende Rechnung.

  • Helmut Mann

    eegwphon

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