Strom von der Energiegemeinschaft trotz Strompreisbremse? Die Antwort ist JA :-)

Beitrag aktualisiert am 2.10.2024

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Interessenten mit dem Hinweis, sie haben ja die Strompreisbremse und bezahlen damit nur 10 Cent/kWh (netto) – unser aktueller Preis (Stand 3. Quartal 2024) beträgt € 12,899 Cent/kWh. Das sieht auf den ersten Blick teurer aus, aber der folgende Vergleich zeigt – obwohl die Energiegemeinschaft den Vorteil der Strompreisbremse nicht nützen darf (damit werden leider nur die großen Energielieferanten gefördert) sind wir insgesamt günstiger – und das mit Strom aus deiner Nachbarschaft.

Für den Strom, der von der EEG bezogen wird, ist eine Ersparnis bei den Netzgebühren in der Höhe von 1,41 Cent/kWh (netto, 1,69 Cent brutto) zu berücksichtigen! Zusätzlich gilt bei der Strompreisbremse folgende Regelung (siehe weiter unten) (Details findest du unter: https://www.e-control.at/stromkostenbremse) zu berücksichtigen:

Angenommen du hast einen Stromlieferanten mit einem Preis von 25 Cent/kWh (sollte dein aktueller Preis höher sein wird es noch interessanter, den Strom von deiner EEG zu beziehen), dann ergibt sich folgende Vergleichsrechnung.

Die Preise beziehen sich auf Cent/kWh (alle Werte ohne Gewähr, Stand per 1.10.2024)

Aktuelle Regelung im Detail

Die Stromkostenbremse unterstützt noch bis 31.12.2024 den Energiepreis für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr. ACHTUNG: Die Höhe des Betrags, den die Stromkostenbremse abdeckt, ist ab dem 1.7.2024 gesenkt. Ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 gilt folgende Regelung:

Der maximale Zuschuss beträgt 15 Cent/kWh netto bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für die Energie. 2.900 kWh entsprechen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. 10 Cent/kWh bezahlen Sie dabei immer selbst. Der Betrag Ihres Energiepreises, der über 10 Cent/kWh hinausgeht, wird bis zu 15 Cent/kWh gefördert. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 25 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.

Hinweis: Die Umsatzsteuer wird nach wie vor jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.

  • Helmut Mann

    eegwphon

    Related Posts

    Differenzen bei der Abrechnung vom 3. Quartal (Juli – September)

    Nach der Erstellung der Abrechnung für die Monate Juli – September und Durchführung der Lastschriften bzw. der Gutschriften wurden wir von der Netz OÖ informiert, dass in den übermittelten Daten kleinere Differenzen enthalten sind. Wir haben daher um Übermittlung einer…

    Read more

    Continue reading

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert