Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Energiegemeinschaft

Fragen zum Verein bzw. zur Mitgliedschaft

Wer darf an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

An einer Energiegemeinschaft dürfen sowohl Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe (bis 250 Mitarbeiter) und Gemeinden teilnehmen

Muss ich meinem bisherigen Stromlieferanten (bzw. Stromkäufer) kündigen?

Nein, der bisherige Stromlieferant bleibt erhalten, der nicht von der Gemeinschaft lieferbare Strom wird weiter über den bisherigen Stromlieferanten bezogen

Ist der Mitgliedbeitrag jährlich zu bezahlen

Nein, der Mitgliedsbeitrag wird nur einmalig beim Eintritt in den Verein fällig. Sonstige Kosten für die Mitgliedschaft fallen nicht an.

Informationen zur Abrechnung

In welchem Zeitraum erfolgt die Abrechnung

Derzeit werden die Lastschriften bzw. Gutschriften vierteljährlich durchgeführt - es ist allerdings vorgesehen, ab dem 1.1.2025 auf eine monatliche Verrechnung umzustellen

Wie wird der Preis für Stromlieferungen bzw. Strombezug berechnet?

Als Basis wird der Preis der OeMAG zum Ende eines Quartals verwendet. Für Lieferanten werden 2 Cent/kWh aufgeschlagen. Bei unseren Kunden werden 4 Cent/kWh dazugerechnet. Die Differenz von 2 Cent/kWh dient zur Abdeckung der Kosten des Vereins, vor allem für die Kosten der Abwicklung durch unseren Softwarepartner.

Muss ich meinem bisherigen Stromlieferanten (bzw. Stromkäufer) kündigen?

Nein, der bisherige Stromlieferant bleibt erhalten, der nicht von der Gemeinschaft lieferbare Strom wird weiter über den bisherigen Stromlieferanten bezogen