Beitrag aktualisiert am 2.10.2024
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Interessenten mit dem Hinweis, sie haben ja die Strompreisbremse und bezahlen damit nur 10 Cent/kWh (netto) – unser aktueller Preis (Stand 3. Quartal 2024) beträgt € 12,899 Cent/kWh. Das sieht auf den ersten Blick teurer aus, aber der folgende Vergleich zeigt – obwohl die Energiegemeinschaft den Vorteil der Strompreisbremse nicht nützen darf (damit werden leider nur die großen Energielieferanten gefördert) sind wir insgesamt günstiger – und das mit Strom aus deiner Nachbarschaft.
Für den Strom, der von der EEG bezogen wird, ist eine Ersparnis bei den Netzgebühren in der Höhe von 1,41 Cent/kWh (netto, 1,69 Cent brutto) zu berücksichtigen! Zusätzlich gilt bei der Strompreisbremse folgende Regelung (siehe weiter unten) (Details findest du unter: https://www.e-control.at/stromkostenbremse) zu berücksichtigen:
Angenommen du hast einen Stromlieferanten mit einem Preis von 25 Cent/kWh (sollte dein aktueller Preis höher sein wird es noch interessanter, den Strom von deiner EEG zu beziehen), dann ergibt sich folgende Vergleichsrechnung.
Die Preise beziehen sich auf Cent/kWh (alle Werte ohne Gewähr, Stand per 1.10.2024)
Aktuelle Regelung im Detail
Die Stromkostenbremse unterstützt noch bis 31.12.2024 den Energiepreis für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr. ACHTUNG: Die Höhe des Betrags, den die Stromkostenbremse abdeckt, ist ab dem 1.7.2024 gesenkt. Ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 gilt folgende Regelung:
Der maximale Zuschuss beträgt 15 Cent/kWh netto bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für die Energie. 2.900 kWh entsprechen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. 10 Cent/kWh bezahlen Sie dabei immer selbst. Der Betrag Ihres Energiepreises, der über 10 Cent/kWh hinausgeht, wird bis zu 15 Cent/kWh gefördert. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 25 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird nach wie vor jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.